Weiterbildungszeiten erwerben
Regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler:innen (IDD, § 34d GewO und § 7 VersVermV)
IDD-Weiterbildung erfüllen – mit sekundengenauem Zeitnachweis
Erfüllen Sie Ihre regelmäßige Weiterbildung als Versicherungsvermittler:in strukturiert, flexibel und nachweisbar: mit 153 praxisnahen Lektionen, 40 Stunden Lernzeit, sekundengenauer Dokumentation und modernen Zukunftsthemen für Beratung, Kundengespräche, Marketing, SEO, KI und AI-Suchmaschinen.
Nach § 34d GewO in Verbindung mit § 7 VersVermV sind 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr vorgesehen. Mit diesem Lehrgang erhalten Sie 153 Lektionen mit insgesamt 40 Stunden Lernzeit und damit einen besonders umfangreichen, klar dokumentierbaren Weiterbildungsbaustein für Ihre berufliche Praxis.
Ihre Vorteile:
- 153 praxisnahe Lektionen
- 40 Stunden dokumentierbare Lernzeit
- IDD-Weiterbildung nach § 34d GewO und § 7 VersVermV
- 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr vorgesehen
- 99,99 € zzgl. USt. pro Kalenderjahr
- jährlich kündbar
- sekundengenauer Zeitnachweis inklusive
- Zeitnachweis auf Knopfdruck abrufbar und downloadbar
- inklusive unseres FINBOT KI-Lexikons für gezielte Fachfragen
- geeignet zur Dokumentation Ihrer regelmäßigen Weiterbildung
- versicherungsfachliche Inhalte für Versicherungsvermittler:innen
- inklusive Zukunftsthemen wie Marketing, Kundengewinnung und Kundengespräche
- inklusive SEO, KI-Nutzung und AI-Suchmaschinen
- flexibel online lernen – im eigenen Tempo
- auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignet
Ideal für Versicherungsvermittler:innen, die ihre IDD-Weiterbildung strukturiert dokumentieren, ihre Fachkenntnisse auffrischen und zusätzlich wichtige Zukunftsthemen für Beratung, Sichtbarkeit, Kundengewinnung und moderne Vermittlerpraxis mitnehmen möchten.
Kursumfang
Nach dem Kauf erhalten Sie Zugriff auf die Kurslektionen.
Kundenchat
Schreibe uns direkt. Aus deiner ersten Anfrage wird automatisch ein Kundenkonto angelegt, damit du Antworten und den weiteren Verlauf später wieder aufrufen kannst.
