§ 34k GewO Darlehensvermittlung – Wer muss § 34k beantragen – und wer benötigt tatsächlich einen Sachkundenachweis?
§ 34k GewO: Wer braucht die Erlaubnis und wer die IHK-Sachkunde? SACHKUNDELEHRGAENGE.DE | FACHBEITRAG FACHBEITRAG · § 34K GEWO · SACHKUNDE · VERBRAUCHERDARLEHENSVERMITTLUNG § 34k GewO ab20. November 2026 Wer braucht die Erlaubnis – und wer muss die IHK-Sachkundeprüfung ablegen? Ein praxisorientierter Leitfaden für Kreditvermittler, Finanzierungsberater, bestehende §-34c-Darlehensvermittler, Handelsvertreter, Plattformbetreiber, Händler und Unternehmen. Mit Zielgruppenübersicht,weiterlesen ⟶
