§ 34i oder § 34k? Zwei Kredite, zwei Erlaubnisse: Darlehensvermittler/-innen müssen sauber abgrenzen!

§ 34i oder § 34k? Ein Kunde, zwei Kredite, zwei völlig unterschiedliche Erlaubnisse Einleitung Ein Kunde kauft ein Haus. Dafür benötigt er ein Immobiliendarlehen. Gleichzeitig möchte er 30.000 Euro für Möbel, Küche und freie Modernisierungsmaßnahmen finanzieren. Ein Kunde, ein Beratungsgespräch, zwei Kredite – aber möglicherweise zwei unterschiedliche Erlaubnistatbestände: § 34i und künftig § 34k GewO.weiterlesen ⟶

Kredit vom Algorithmus abgelehnt: Warum moderne Darlehensvermittlung den Menschen weiterhin braucht!

Der Kreditkunde, den der Algorithmus ablehnt: Wie viel Mensch braucht moderne Darlehensvermittlung? Einleitung Ein Kunde verdient gut, hat Rücklagen und möchte einen überschaubaren Kredit. Trotzdem lehnt das automatische System ab. Der Grund: unregelmäßiges Einkommen, kurze Selbstständigkeit oder ein Merkmal, das nicht in das Standardprofil passt. Ist der Algorithmus zu streng – oder sieht er einweiterlesen ⟶