Ergebnis der Recherche, Stand 2. Juli 2026 Für die neue Sachkundeprüfung nach § 34k GewO Darlehensvermittler / Verbraucherdarlehensvermittler gibt es aktuell noch keine veröffentlichten belastbaren Prüfungstermine und keine veröffentlichten stadtbezogenen IHK-Prüfungsgebühren für 2026 oder 2027. Der Grund: Der neue § 34k GewO tritt erst am 20. November 2026 in Kraft. Die IHK Berlin schreibt, dassweiterlesen ⟶
Kategorie: § 34k GewO Verbraucherdarlehensvermittlung
Praxiswerkstatt § 34k Verbraucherkreditvermittler/-in – Kundenbindung, Service und Empfehlungsmarketing
Diese Lektion zeigt, wie Verbraucherdarlehensvermittler aus einmaligen Kreditkunden langfristige Bestandskunden, Wiederholungskunden und Empfehlungsgeber entwickeln können. Kundenbindung entsteht im Kreditgeschäft nicht durch ständige neue Verkaufsangebote, sondern durch verlässlichen Service, verständliche Kommunikation, verantwortungsvolle Nachbetreuung und echten Kundennutzen. Im Mittelpunkt stehen die Zeit nach dem Darlehensabschluss, die klare Trennung von Servicekommunikation und Werbung, CRM-gestützte Betreuung, Zins- undweiterlesen ⟶
