§ 34i oder § 34k? Baufinanzierung, Modernisierungskredit, Anschlussfinanzierung und Ratenkredit richtig abgrenzen

§ 34i oder § 34k? Baufinanzierung, Modernisierung, Anschlussfinanzierung und RatenkreditNicht die Produktbezeichnung entscheidet über die erforderliche Erlaubnis, sondern die rechtliche Einordnung des konkreten Vertrags. Maßgeblich sind insbesondere die Verbrauchereigenschaft, eine grundpfandrechtliche Besicherung und der vertragliche Finanzierungszweck.Die wichtigste Antwort vorweg: Ein Verbraucherdarlehen fällt grundsätzlich unter § 34i GewO, wenn es ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist – insbesondere weilweiterlesen ⟶

Weiterbildung nach § 34k GewO: Was bereits feststeht, was noch offen ist

Weiterbildung nach § 34k GewO – Was bereits feststeht und was noch offen ist Keine starre Stundenvorgabe, aber eine echte Berufspflicht: Dieser Leitfaden erklärt, wer sich weiterbilden muss, welche Lernformen anerkennungsfähig sind, wie Nachweise aussehen sollten und welche Detailfragen die Praxis noch klären muss.Rechtsstand: 24. Juli 2026Wichtiger rechtlicher HinweisDieser Beitrag stellt den allgemeinen Rechtsstand zumweiterlesen ⟶