Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 34i: Haushaltsrechnung, Beleihung und Zinsstress an einem Musterfall
Kreditwürdigkeitsprüfung § 34i: Haushaltsrechnung, Beleihung & ZinsstressEine tragfähige Immobilienfinanzierung entsteht nicht durch eine einzelne Kennzahl. Entscheidend ist die Gesamtschau aus nachhaltigem Einkommen, realistischen Ausgaben, Kapitaldienst, Eigenkapital, Objektwert, Beleihung und wahrscheinlichen Veränderungen während der Laufzeit.Die wichtigste Antwort vorweg: Die gesetzliche Kreditwürdigkeitsprüfung ist Aufgabe des Darlehensgebers. Der §-34i-Vermittler trifft nicht die endgültige Kreditentscheidung, muss Kundendaten aber mitweiterlesen ⟶
