Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 34i: Haushaltsrechnung, Beleihung und Zinsstress an einem Musterfall

Kreditwürdigkeitsprüfung § 34i: Haushaltsrechnung, Beleihung & ZinsstressEine tragfähige Immobilienfinanzierung entsteht nicht durch eine einzelne Kennzahl. Entscheidend ist die Gesamtschau aus nachhaltigem Einkommen, realistischen Ausgaben, Kapitaldienst, Eigenkapital, Objektwert, Beleihung und wahrscheinlichen Veränderungen während der Laufzeit.Die wichtigste Antwort vorweg: Die gesetzliche Kreditwürdigkeitsprüfung ist Aufgabe des Darlehensgebers. Der §-34i-Vermittler trifft nicht die endgültige Kreditentscheidung, muss Kundendaten aber mitweiterlesen ⟶

§ 34i oder § 34k? Baufinanzierung, Modernisierungskredit, Anschlussfinanzierung und Ratenkredit richtig abgrenzen

§ 34i oder § 34k? Baufinanzierung, Modernisierung, Anschlussfinanzierung und RatenkreditNicht die Produktbezeichnung entscheidet über die erforderliche Erlaubnis, sondern die rechtliche Einordnung des konkreten Vertrags. Maßgeblich sind insbesondere die Verbrauchereigenschaft, eine grundpfandrechtliche Besicherung und der vertragliche Finanzierungszweck.Die wichtigste Antwort vorweg: Ein Verbraucherdarlehen fällt grundsätzlich unter § 34i GewO, wenn es ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist – insbesondere weilweiterlesen ⟶