Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 34i: Haushaltsrechnung, Beleihung und Zinsstress an einem Musterfall

Kreditwürdigkeitsprüfung § 34i: Haushaltsrechnung, Beleihung & Zinsstress

Eine tragfähige Immobilienfinanzierung entsteht nicht durch eine einzelne Kennzahl. Entscheidend ist die Gesamtschau aus nachhaltigem Einkommen, realistischen Ausgaben, Kapitaldienst, Eigenkapital, Objektwert, Beleihung und wahrscheinlichen Veränderungen während der Laufzeit.

Passend zum Fachbeitrag: das Video mit ergänzenden Erläuterungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung, Haushaltsrechnung, Beleihung und zum Zinsstress.

Einleitung

Bei einer Baufinanzierung reicht es nicht aus, das monatliche Nettoeinkommen der gewünschten Kreditrate gegenüberzustellen. Eine belastbare Kreditwürdigkeitsprüfung muss beantworten, ob der Darlehensnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen voraussichtlich über den maßgeblichen Zeitraum erfüllen kann. Dafür werden Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen, Vermögen, Objekt und zukünftige wahrscheinliche Entwicklungen gemeinsam betrachtet.

Für Vermittler nach § 34i GewO ist dieses Thema aus zwei Gründen zentral: Erstens gehört die Kreditwürdigkeitsprüfung ausdrücklich zum Sachkundegebiet der IHK-Prüfung. Zweitens hängt die Qualität einer Finanzierungsempfehlung davon ab, ob die wirtschaftliche Situation des Kunden realistisch und vollständig erfasst wurde. Eine Finanzierung kann auf den ersten Blick bezahlbar wirken und dennoch an einem hohen Beleihungsauslauf, einer zu geringen Reserve oder einer später deutlich steigenden Anschlussrate scheitern.

Der folgende Musterfall verbindet deshalb drei Ebenen: eine vollständige Haushaltsrechnung, eine nachvollziehbare Beleihungsbetrachtung und einen Zinsstress für die Anschlussfinanzierung. Alle Zahlen sind frei erfunden und dienen ausschließlich der Weiterbildung. Kreditinstitute verwenden eigene Verfahren, Pauschalen, Bewertungssysteme und Mindestreserven.

Inhaltsverzeichnis

Die Antwort in 60 Sekunden

PrüfbereichLeitfrageWichtig
HaushaltsrechnungReicht das nachhaltig verfügbare Einkommen für Rate, Lebenshaltung, Objektkosten und Reserven?Keine gesetzlich einheitliche Pauschale; Bankmethoden unterscheiden sich.
KapitaldienstWie hoch ist die Rate heute – und wie viel freier Überschuss bleibt danach?Nicht nur die Rate, sondern auch die verbleibende Reserve beurteilen.
BeleihungWie verhalten sich Darlehen, Marktwert und vorsichtig ermittelter Beleihungswert zueinander?Die Immobilie darf die Prüfung von Einkommen und Ausgaben nicht ersetzen.
ZinsstressBleibt die Finanzierung bei einem wahrscheinlichen Zinsanstieg oder im Ruhestand tragfähig?Wahrscheinliche negative Entwicklungen sind angemessen zu berücksichtigen.
DokumentationSind Angaben, Unterlagen, Annahmen und Rechenschritte nachvollziehbar?Der Darlehensgeber muss Verfahren und Grundlagen dokumentieren und aufbewahren.

Wer ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung verantwortlich?

Darlehensgeber: gesetzliche Abschlussentscheidung

Nach § 505a BGB darf der Darlehensgeber einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung ergibt, dass es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. Bei Kreditinstituten enthält § 18a KWG entsprechende Anforderungen. Die rechtliche Pflicht zur abschließenden Kreditwürdigkeitsentscheidung liegt damit beim Darlehensgeber beziehungsweise Kreditinstitut.

§-34i-Vermittler: fachgerechte Erhebung und Beratung

Der Vermittler ersetzt diese Entscheidung nicht. Er ist jedoch verpflichtet, seine Tätigkeit mit erforderlicher Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Immobiliardarlehensnehmers auszuüben. In der Praxis bedeutet das: wirtschaftliche Angaben vollständig erheben, offensichtliche Widersprüche klären, notwendige Unterlagen anfordern, Belastungen nicht schönrechnen und die Finanzierungsstruktur verständlich erklären.

Der gesetzliche Prüfungsmaßstab

Die ImmoKWPLV verlangt eine Gesamtschau der relevanten Faktoren und eine vernünftigerweise vertretbare Prognose. Grundlage sind notwendige, ausreichende und angemessene Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen. Umfang und Methode richten sich nach dem Einzelfall.

  • regelmäßiges und nachhaltig erzielbares Einkommen,
  • sonstige regelmäßige Ausgaben, Schulden und finanzielle Verpflichtungen,
  • nachhaltige Mieteinnahmen, soweit sie wahrscheinlich und der Höhe nach belastbar sind,
  • Ersparnisse und andere Vermögenswerte,
  • zukünftige Zahlungserhöhungen, aufgeschobene Zins- oder Tilgungsleistungen,
  • wahrscheinliche Einkommensrückgänge, insbesondere bei Eintritt in den Ruhestand,
  • ein wahrscheinlicher Anstieg des Sollzinssatzes,
  • bei endfälligen Finanzierungen die Rückzahlungs- oder Anschlussfinanzierungsfähigkeit.

Haushaltsrechnung: Was wirklich hineingehört

Einnahmen realistisch ansetzen

Lohn und Gehalt sollten anhand aktueller Abrechnungen und Kontobewegungen nachvollzogen werden. Variable Bestandteile, Boni, Provisionen, Überstunden oder befristete Zulagen sind nur so weit anzusetzen, wie sie nachhaltig erscheinen. Bei Selbstständigen ist regelmäßig ein längerer Betrachtungszeitraum erforderlich. Kindergeld, Unterhalt oder Mieteinnahmen können je nach Institut unterschiedlich bewertet oder mit Sicherheitsabschlägen versehen werden.

Ausgaben nicht auf Pauschalen reduzieren

Pauschalen erleichtern eine standardisierte Prüfung, dürfen aber erkennbare individuelle Belastungen nicht verdecken. Neben Lebenshaltungskosten gehören insbesondere bestehende Darlehen, Leasing, Unterhalt, Versicherungen, Mobilität, Betreuungskosten, private Vorsorge und objektbezogene Bewirtschaftungskosten in die Rechnung.

Eigentum verursacht zusätzliche laufende Kosten

Bei einem Wechsel von Miete zu Eigentum darf nicht nur die bisherige Kaltmiete gegen die Kreditrate getauscht werden. Eigentümer tragen weiterhin Energie- und Nebenkosten und benötigen zusätzlich eine realistische Reserve für Reparaturen, Modernisierung, Gemeinschaftseigentum oder Sonderumlagen.

Beleihung: Verkehrswert, Beleihungswert und Beleihungsauslauf

Verkehrs- oder Marktwert

Der Marktwert beschreibt vereinfacht den am Markt erzielbaren Wert des Objekts zum Bewertungsstichtag. Kaufpreis und Marktwert können übereinstimmen, müssen es aber nicht. Bei überhöhtem Kaufpreis kann die Bank einen niedrigeren Objektwert ansetzen.

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist vorsichtiger und langfristiger ausgerichtet. Nach der Beleihungswertermittlungsverordnung soll er vorübergehende Marktschwankungen und spekulative Elemente ausblenden und auf nachhaltigen Eigenschaften sowie langfristiger Verkäuflichkeit beruhen. Nicht jedes Institut verwendet im Privatkundengeschäft exakt dieselbe Methodik; das Prinzip einer vorsichtigen Objektbewertung bleibt jedoch zentral.

Beleihungsauslauf

Zinsstress: Warum die heutige Rate nicht genügt

Bei langer Gesamtlaufzeit und kürzerer Zinsbindung ist die heutige Rate nur ein Ausschnitt. Nach Ablauf der Sollzinsbindung muss die Restschuld zu dann geltenden Konditionen weiterfinanziert werden. § 4 ImmoKWPLV nennt den Anstieg des Sollzinssatzes ausdrücklich als wahrscheinliches negatives Ereignis, das ausreichend zu berücksichtigen ist.

Ein Zinsstress ist keine Prognose des tatsächlichen Marktzinses. Er ist eine Belastungsprobe: Wie verändert sich die Anschlussrate, wenn der Zinssatz deutlich höher liegt? Kreditinstitute wählen hierfür eigene Szenarien. Eine professionelle Beratung sollte die verwendete Annahme offenlegen und zeigen, wie sensibel die Finanzierung auf Zins, Tilgung und Restschuld reagiert.

Der vollständige Musterfall

Ein Ehepaar, 39 und 36 Jahre alt, mit zwei Kindern möchte ein selbst genutztes Einfamilienhaus kaufen. Beide Beschäftigungsverhältnisse sind unbefristet. Der Finanzierungswunsch wird bewusst nicht als „bestehenssicher“ oder „genehmigungsfähig“ bezeichnet; die Zahlen dienen dazu, eine fachliche Prüfungssystematik zu zeigen.

PositionWert
Kaufpreis450.000,00 €
Erwerbsnebenkosten45.000,00 €
Gesamtaufwand495.000,00 €
Einsetzbares Eigenkapital125.000,00 €
Benötigtes Darlehen370.000,00 €
Sollzinsbindung10 Jahre
Nominaler Sollzins3,8 %
Anfängliche Tilgung2,0 %
Geplanter Prognosezeitraum30 Jahre Gesamtlaufzeit
Illustrativer Beleihungswert405.000,00 €

Schritt 1: Einkommen und Ausgaben

Monatliche EinnahmenBetrag
Nettoeinkommen Person 13.650,00 €
Nettoeinkommen Person 22.550,00 €
Kindergeld und sonstige regelmäßige Einnahmen500,00 €
Summe nachhaltige Einnahmen im Musterfall6.700,00 €
Monatliche Ausgaben vor neuer KreditrateBetrag
Lebenshaltung und Lebensmittel1.650,00 €
Kinder, Betreuung und Ausbildung650,00 €
Mobilität und Fahrzeugkosten500,00 €
Versicherungen und private Vorsorge300,00 €
Bestehender Ratenkredit190,00 €
Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsreserve650,00 €
Freizeit, Kommunikation und Abonnements300,00 €
Sicherheits- und Unvorhergesehenes-Budget250,00 €
Summe laufende Ausgaben4.490,00 €

Schritt 2: Kaufpreis, Eigenkapital und Darlehensbedarf

RechenschrittBerechnungErgebnis
Gesamtaufwand450.000,00 € + 45.000,00 €495.000,00 €
Darlehensbedarf495.000,00 € – 125.000,00 €370.000,00 €
Finanzierungsquote bezogen auf Gesamtaufwand370.000,00 € ÷ 495.000,00 €74,7 %
Darlehen bezogen auf Kaufpreis370.000,00 € ÷ 450.000,00 €82,2 %

Die Erwerbsnebenkosten werden vollständig aus Eigenkapital bezahlt. Zusätzlich fließen 80.000 Euro Eigenkapital in den Kaufpreis. Das reduziert das Darlehen, verbessert die Beleihung und senkt die Zinsbelastung. Eine Liquiditätsreserve außerhalb der Finanzierung sollte dennoch separat erhalten bleiben; im Musterfall wird unterstellt, dass das einsetzbare Eigenkapital diese Reserve bereits berücksichtigt.

Schritt 3: Kreditrate und Haushaltsüberschuss

KennzahlBerechnungErgebnis
Freier Betrag vor Immobilienrate6.700,00 € – 4.490,00 €2.210,00 €
Anfängliche Kreditrate370.000,00 € × 5,8 % ÷ 121.788,33 €
Verbleibender Haushaltsüberschuss2.210,00 € – 1.788,33 €421,67 €
Kreditrate im Verhältnis zum Nettoeinkommen1.788,33 € ÷ 6.700,00 €26,7 %

Schritt 4: Beleihungsauslauf

BezugsgrößeBerechnungErgebnis
Darlehen zu Marktwert370.000,00 € ÷ 450.000,00 €82,2 %
Darlehen zu illustrativem Beleihungswert370.000,00 € ÷ 405.000,00 €91,4 %
Sicherheitspuffer zum Beleihungswert405.000,00 € – 370.000,00 €35.000,00 €

Der angenommene Beleihungswert von 405.000,00 € entspricht 90 Prozent des Kaufpreises. Diese Annahme ist nur ein Rechenbeispiel und kein allgemeiner Bankstandard. Der Beleihungsauslauf beträgt dadurch 91,4 %. Die Finanzierung liegt damit deutlich oberhalb klassischer niedriger Beleihungsstufen; ein vergleichsweise kleiner Sicherheitspuffer kann sich auf Zins und Kreditentscheidung auswirken.

Schritt 5: Restschuld und Zinsstress

Stressrechnung nach zehn JahrenWert
Voraussichtliche Restschuld nach zehn Jahren280.147,08 €
Angenommener Anschlusszins6,5 %
Unterstellte verbleibende Rückzahlungszeit20 Jahre
Erforderliche Anschlussrate im Stressszenario2.088,70 €
Veränderung gegenüber heutiger Rate300,37 €
Haushaltsüberschuss bei unveränderten heutigen Ausgaben121,30 €

Bei einem Anschlusszins von 6,5 Prozent und vollständiger Rückzahlung der Restschuld innerhalb der verbleibenden 20 Jahre steigt die rechnerische Monatsrate von 1.788,33 € auf rund 2.088,70 €. Der heutige Haushaltsüberschuss würde auf nur noch 121,30 € sinken. Preissteigerungen bei Lebenshaltung und Objektkosten sind in dieser vereinfachten Stressrechnung noch nicht enthalten.

Gesamtbewertung des Musterfalls

PrüfpunktBewertung im Musterfall
EinkommensstabilitätZwei unbefristete Einkommen sind positiv; einzelne Einkommensarten können bankseitig abweichend gewertet werden.
Haushaltsrechnung heutePositiv, aber mit nur 421,67 € verbleibender Monatsreserve.
EigenkapitalNebenkosten werden vollständig und ein Teil des Kaufpreises aus Eigenkapital finanziert.
BeleihungMit 91,4 % zum angenommenen Beleihungswert vergleichsweise hoher Beleihungsauslauf.
ZinsstressBei 6,5 Prozent Anschlusszins verbleiben rechnerisch nur 121,30 € vor späteren Kostensteigerungen.
GesamturteilNicht automatisch abzulehnen, aber optimierungsbedürftig und nur anhand vollständiger Unterlagen sowie bankinterner Kriterien abschließend beurteilbar.

Eine professionelle Beratung würde an diesem Punkt nicht einfach den günstigsten Sollzins auswählen. Sie würde verschiedene Tilgungen, Zinsbindungen, Sondertilgungsrechte und Eigenkapitalvarianten vergleichen und prüfen, welche Struktur sowohl heute als auch bei einer Anschlussfinanzierung tragfähig bleibt.

Drei Optimierungsvarianten

Variante A: 20.000 Euro zusätzliches Eigenkapital

Das Darlehen sinkt auf 350.000,00 €. Die Anfangsrate fällt auf 1.691,67 €, der Beleihungsauslauf zum angenommenen Beleihungswert auf 86,4 %. Nach zehn Jahren läge die Restschuld bei rund 265.003,99 €; die Stressrate bei rund 1.975,80 €.

Variante B: Anfängliche Tilgung auf 2,5 Prozent erhöhen

Die Anfangsrate steigt zunächst auf 1.942,50 €. Dafür sinkt die Restschuld nach zehn Jahren auf rund 257.683,85 €. Im Stressszenario ergibt sich eine Anschlussrate von rund 1.921,22 €. Höhere Tilgung belastet den Haushalt heute stärker, senkt aber das Anschlussrisiko.

Variante C: Bestehenden Ratenkredit vorab ablösen

Entfällt die bestehende Rate von 190,00 €, erhöht sich der heutige Haushaltsüberschuss auf 611,67 € und der Überschuss im Stressszenario auf 311,30 €. Dafür muss geprüft werden, wie hoch die Ablösesumme ist und ob die dafür eingesetzte Liquidität nicht an anderer Stelle als Eigenkapital oder Reserve benötigt wird.

Typische Fehler

Nur das Nettoeinkommen betrachten

Ohne vollständige Ausgaben- und Verpflichtungsanalyse ist die Rate nicht aussagekräftig.

Die bisherige Miete vollständig als freie Rate behandeln

Eigentümer tragen laufende Bewirtschaftung, Instandhaltung und mögliche Sonderkosten.

Kindergeld, Boni oder Mieten ungeprüft zu 100 Prozent ansetzen

Nachhaltigkeit und institutsspezifische Anrechnung müssen geprüft werden.

Kaufpreis mit Beleihungswert gleichsetzen

Der Beleihungswert kann vorsichtiger und niedriger ausfallen.

Die Immobilie als alleinige Sicherheit betrachten

Der Objektwert darf Einkommen und Kapitaldienstfähigkeit nicht ersetzen.

Nur die Anfangsrate zeigen

Restschuld und Anschlussrate sind für eine langfristige Beratung unverzichtbar.

Fiktive positive Ereignisse einplanen

Gehaltssprünge oder Erbschaften dürfen nur bei ausreichender Wahrscheinlichkeit und Nachweis berücksichtigt werden.

Unwahrscheinliche Katastrophen pauschal unterstellen

Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Tod müssen ohne konkrete Anhaltspunkte nicht generell eingerechnet werden.

Bankinterne Grenzwerte als Gesetz darstellen

Haushaltspauschalen, Mindestüberschüsse und Stresszinssätze unterscheiden sich.

Vermittler und Darlehensgeber gleichsetzen

Der Darlehensgeber trifft die Kreditentscheidung; der Vermittler schuldet fachgerechte Beratung und Datenaufbereitung.

Zwölf-Punkte-Prüfschema

  1. Verbrauchereigenschaft und Finanzierungszweck feststellen.
  2. Alle Darlehensnehmer und Mithaftenden erfassen.
  3. Nachhaltige Einnahmen mit prüfbaren Unterlagen belegen.
  4. Variable oder befristete Einkommensbestandteile vorsichtig bewerten.
  5. Lebenshaltung, Kinder, Mobilität, Versicherungen und Vorsorge vollständig erfassen.
  6. Bestehende Kredite, Leasing, Unterhalt und sonstige Verpflichtungen berücksichtigen.
  7. Künftige Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten der Immobilie einplanen.
  8. Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenkapital und Liquiditätsreserve getrennt darstellen.
  9. Marktwert, bankseitigen Objektwert und Beleihungsauslauf nicht verwechseln.
  10. Anfangsrate, Tilgung und voraussichtliche Restschuld berechnen.
  11. Wahrscheinliche Zins- und Einkommensänderungen in einem Stressszenario prüfen.
  12. Annahmen, Unterlagen, Rechenwege, Risiken und Beratungsergebnis nachvollziehbar dokumentieren.

FAQ

Wer führt die Kreditwürdigkeitsprüfung durch?

Die gesetzliche Abschlussentscheidung trifft der Darlehensgeber beziehungsweise das Kreditinstitut. Der Vermittler erhebt und übermittelt Daten, bereitet den Fall fachgerecht vor und berät den Kunden.

Gibt es eine gesetzlich maximale Kreditrate im Verhältnis zum Einkommen?

Nein. Es gibt keine allgemein verbindliche gesetzliche Prozentgrenze. Kreditinstitute verwenden eigene Verfahren und würdigen den Einzelfall.

Wie hoch muss der Haushaltsüberschuss sein?

Auch hierfür gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestbetrag. Die erforderliche Reserve hängt unter anderem von Haushaltsgröße, Objekt, Risiken und Bankvorgaben ab.

Müssen Banken mit einem festen Stresszins rechnen?

Das Gesetz nennt einen wahrscheinlichen Anstieg des Sollzinssatzes als zu berücksichtigenden Faktor, schreibt aber keinen einheitlichen Stresszinssatz vor.

Darf die Immobilie allein die Kreditentscheidung tragen?

Grundsätzlich nein. Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Objektwert das Darlehen übersteigt oder steigen wird.

Was ist der Unterschied zwischen Kaufpreis und Beleihungswert?

Der Kaufpreis ist der vereinbarte Preis. Der Beleihungswert ist eine vorsichtige, langfristig ausgerichtete Bewertung und kann niedriger liegen.

Ist ein hoher Beleihungsauslauf automatisch eine Ablehnung?

Nein. Er erhöht aber regelmäßig Risiko und Konditionsanforderungen. Einkommen, Sicherheiten, Objekt und Gesamtstruktur bleiben entscheidend.

Welche Mieteinnahmen dürfen berücksichtigt werden?

Nur soweit sie dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig erzielbar sind. Ungewisse künftige Mietsteigerungen dürfen nicht einfach eingerechnet werden.

Muss Arbeitslosigkeit immer eingerechnet werden?

Nein. Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Erwerbsunfähigkeit müssen grundsätzlich nur bei konkreten Anhaltspunkten berücksichtigt werden.

Was gilt bei Finanzierung bis in den Ruhestand?

Ein wahrscheinlicher Einkommensrückgang im Ruhestand ist angemessen zu berücksichtigen. Renteninformationen, Restschuld und spätere Rate werden besonders wichtig.

Warum ist die Anfangstilgung wichtig?

Sie beeinflusst die Restschuld. Eine höhere Tilgung reduziert regelmäßig das Risiko einer hohen Anschlussrate, erhöht aber die Belastung während der ersten Zinsbindung.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

Je nach Fall etwa Gehaltsnachweise, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Darlehens- und Leasingverträge, Eigenkapitalnachweise, Objektunterlagen, Kaufvertragsentwurf und Nachweise zu Mieteinnahmen.

Ist eine positive Haushaltsrechnung gleichbedeutend mit Kreditzusage?

Nein. Zusätzlich werden Bonität, Sicherheiten, Objekt, Eigenkapital, Vertragsstruktur und bankinterne Kreditrichtlinien geprüft.

Muss eine deutliche Darlehenserhöhung neu geprüft werden?

Ja. Wird der Nettodarlehensbetrag nach Vertragsschluss deutlich erhöht, ist grundsätzlich eine aktualisierte Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich.

Ist dieser Musterfall eine Finanzierungsberatung?

Nein. Er ist ein didaktisches Rechenbeispiel und ersetzt weder eine individuelle Kreditberatung noch die Prüfung durch ein Kreditinstitut.

Fazit

Eine belastbare Kreditwürdigkeitsprüfung verbindet Haushaltsrechnung, Objektbewertung und Zukunftsprognose. Im Musterfall ist die Finanzierung unter heutigen Annahmen rechnerisch tragbar, aber der hohe Beleihungsauslauf und der geringe Puffer im Zinsstress zeigen klaren Optimierungsbedarf. Genau darin liegt der Wert einer professionellen §-34i-Beratung: nicht nur eine momentane Rate zu präsentieren, sondern Tragfähigkeit, Risiken und Alternativen transparent zu machen.

Für Prüfungsteilnehmer ist besonders wichtig, die Rollen sauber zu trennen: Der Darlehensgeber trägt die gesetzliche Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und entscheidet über den Vertragsabschluss. Der Vermittler muss die wirtschaftlichen Verhältnisse sachkundig erfassen, plausibilisieren, beraten und dokumentieren.

Rechts- und Quellenhinweise

§ 34i Gewerbeordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34i.html

§§ 505a und 505b Bürgerliches Gesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505a.html

§ 505b Bürgerliches Gesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505b.html

§ 18a Kreditwesengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__18a.html

Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/immokwplv/

§ 12 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/immvermv/ImmVermV.pdf – Allgemeine Verhaltenspflicht des Vermittlers

§ 3 Beleihungswertermittlungsverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__3.html

§ 14 Pfandbriefgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/pfandbg/__14.html – Pfandbriefrechtliche Beleihungsgrenze, keine allgemeine Kreditobergrenze

Rechtsstand: 25. Juli 2026. Die dargestellten Beträge, Pauschalen, Zinssätze und Objektwerte sind ein frei erfundenes Rechenbeispiel. Der Beitrag dient der allgemeinen Weiterbildung und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Immobilienbewertungs- oder Finanzierungsberatung.

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SEO-TitelKreditwürdigkeitsprüfung § 34i: Haushaltsrechnung, Beleihung & Zinsstress
Meta-DescriptionKreditwürdigkeitsprüfung nach § 34i verständlich erklärt: vollständiger Musterfall mit Haushaltsrechnung, Beleihungsauslauf, Restschuld und Zinsstress.
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