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Autokredit, Ratenkauf, Händlerfinanzierung oder Tippgeber – 25 Praxisfälle zu § 34k GewO Ein praxisnaher Entscheidungsleitfaden für Autohäuser, Händler, Dienstleister, Plattformen, Affiliate-Partner, Tippgeber und Kreditvermittler – mit Ampelbewertung, Grenzfällen und konkreten Handlungsempfehlungen.Rechtsstand: 24. Juli 2026Wichtiger rechtlicher HinweisDie 25 Fälle sind typisierte Orientierungshilfen auf Grundlage des Rechtsstands vom 24. Juli 2026. Die Einordnung kann sich durch Vertragsdetails,weiterlesen ⟶