Von § 34c zu § 34k: Übergangsfristen, Alte-Hasen-Regelung und 12-Punkte-Checkliste

Von § 34c zu § 34k – Übergangsfristen, Alte-Hasen-Regelung und 12-Punkte-Checkliste Ein praxisnaher Leitfaden für bestehende Darlehensvermittler, Kreditvertriebe und Unternehmen, die ihre bisherige §-34c-Erlaubnis rechtzeitig auf den neuen § 34k GewO umstellen müssen.Rechtsstand: 24. Juli 2026Wichtiger rechtlicher HinweisDieser Beitrag erläutert den allgemeinen Rechtsstand zum 24. Juli 2026. Er ersetzt weder eine verbindliche Auskunft der zuständigenweiterlesen ⟶

Neuer § 34k GewO ab 20. November 2026: Wer braucht die Erlaubnis – und wer nicht?

Neuer § 34k GewO ab 20. November 2026 – Wer braucht die Erlaubnis? Ein praxisorientierter Leitfaden für Kreditvermittler, Händler, Dienstleister, Plattformbetreiber, Tippgeber und Unternehmen mit bestehender §-34c-Erlaubnis. Mit Entscheidungscheck, Praxisfällen, Übergangsfristen, FAQ und Teleprompter-Skript.Rechtsstand24. Juli 2026Themengebiet§ 34k GewO / VerbraucherdarlehensvermittlungHerausgebersachkundelehrgaenge.deWichtiger HinweisDieser Beitrag erläutert den allgemeinen Rechtsstand und ersetzt keine Prüfung des konkreten Geschäftsmodells durch dieweiterlesen ⟶