Von § 34c zu § 34k: Übergangsfristen, Alte-Hasen-Regelung und 12-Punkte-Checkliste
Von § 34c zu § 34k – Übergangsfristen, Alte-Hasen-Regelung und 12-Punkte-Checkliste Ein praxisnaher Leitfaden für bestehende Darlehensvermittler, Kreditvertriebe und Unternehmen, die ihre bisherige §-34c-Erlaubnis rechtzeitig auf den neuen § 34k GewO umstellen müssen.Rechtsstand: 24. Juli 2026Wichtiger rechtlicher HinweisDieser Beitrag erläutert den allgemeinen Rechtsstand zum 24. Juli 2026. Er ersetzt weder eine verbindliche Auskunft der zuständigenweiterlesen ⟶
