Bestehensquoten für IHK-Sachkundeprüfungen – Wie viele Fragen müssen in der Sachkundeprüfung nach § 26a WEG, § 34d, § 34c, § 34k, § 34f und § 34i GewO richtig beantwortet werden?

Stand: 09.07.2026. Wichtig: Rechtlich wird meist nicht von „richtigen Antworten“, sondern von erreichbaren Punkten gesprochen. Bei Multiple-Choice-Prüfungen ist das praktisch oft ähnlich, aber maßgeblich ist die Punktebewertung.

Prüfung Bestehensgrenze Besonderheit
§ 26a WEG Zertifizierter Verwalter mind. 50 % je schriftlichem Themenbereich und mind. 50 % mündlich Schriftlicher und mündlicher Teil müssen bestanden sein.
§ 34k GewO Verbraucherdarlehensvermittler 50 % der erreichbaren Punkte Nach aktuellem Entwurfs-/IHK-Stand nur schriftlich, keine praktische oder mündliche Prüfung.
§ 34d GewO Versicherungsvermittler In 4 von 5 Bereichen mind. 50 %, im verbleibenden Bereich mind. 30 %; praktisch mind. 50 % Nicht einfach 50 % insgesamt. Praktischer Teil muss ebenfalls bestanden werden, sofern keine Befreiung greift.
§ 34c GewO Immobilienmakler Keine IHK-Sachkundeprüfung, daher keine Bestehensquote Für Immobilienmakler nach § 34c gibt es derzeit Erlaubnis- und Weiterbildungspflichten, aber keine bundesweite IHK-Sachkundeprüfung mit Prozentgrenze.
§ 34f GewO Finanzanlagenvermittler mind. 50 % in jedem geprüften schriftlichen Bereich und praktisch mind. 50 % Beide Teile müssen bestanden sein, sofern keine Befreiung vom praktischen Teil greift.
§ 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler mind. 50 % in jedem schriftlichen Sachgebiet und praktisch mind. 50 % Beide Teile müssen bestanden sein, sofern keine Befreiung vom praktischen Teil greift.

Kurz gesagt: Meist 50 %, aber § 34d ist die wichtige Ausnahme mit der 4-von-5-Bereiche-Regel und mindestens 30 % im schwächsten Bereich. § 34c Immobilienmakler hat aktuell keine offizielle IHK-Sachkundeprüfung, daher auch keine Bestehensquote.

Schreibe einen Kommentar