Einleitung
Eine berufliche Weiterbildung kostet Geld. Je nach persönlicher Situation müssen Sie diese Kosten aber möglicherweise nicht vollständig selbst tragen.
Der Staat fördert berufliche Weiterbildung auf unterschiedlichen Wegen. Für Arbeitsuchende gibt es den Bildungsgutschein. Beschäftigte und Arbeitgeber können Zuschüsse zu umfangreicheren Qualifizierungen erhalten. Solo-Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen KOMPASS nutzen. Für anerkannte Aufstiegsfortbildungen gibt es das Aufstiegs-BAföG. Hinzu kommen Stipendien, Bildungszeit und steuerliche Möglichkeiten.
Entscheidend ist, die passende Förderung zu prüfen, bevor eine Weiterbildung verbindlich gebucht oder begonnen wird.
Die Antwort vorweg
Zuerst die wichtigste Unterscheidung
Nicht jede Förderung funktioniert gleich. Manche Programme übernehmen unmittelbar Lehrgangskosten, andere zahlen Zuschüsse oder ersetzen Einkommen, das wegen einer Weiterbildung ausfällt.
Bestimmte Programme können Lehrgangs- und weitere Weiterbildungskosten übernehmen.
Ein Teil der Weiterbildungskosten wird nach den jeweiligen Programmregeln gefördert.
Einige Instrumente unterstützen bei weiterbildungsbedingtem Entgeltausfall.
Die Weiterbildung wird zunächst selbst bezahlt und kann später die Steuerbelastung beeinflussen.
Deshalb sollte die erste Frage nicht nur lauten: „Welche Weiterbildung möchte ich buchen?“, sondern auch: „Welche Förderung kommt für meine persönliche Situation infrage?“
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit richtet sich insbesondere an Menschen, deren Beschäftigungsfähigkeit durch eine berufliche Weiterbildung verbessert werden kann. Das kann beispielsweise eine Umschulung, Teilqualifikation oder Anpassungsqualifizierung sein.
Wird ein Bildungsgutschein bewilligt, können neben Lehrgangskosten unter anderem auch notwendige Lernmittel, Prüfungsgebühren, Fahrten, Kinderbetreuung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auswärtige Unterkunft und Verpflegung berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel
Eine 48-jährige kaufmännische Mitarbeiterin verliert ihren Arbeitsplatz und möchte künftig in einer Immobilienverwaltung arbeiten. Wird eine passende zugelassene Qualifizierungsmaßnahme als notwendig anerkannt, kann ein Bildungsgutschein die Weiterbildungskosten übernehmen. Entscheidend bleiben die persönliche Förderentscheidung sowie die Zulassung von Träger und Maßnahme.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien
Bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen können zusätzliche Leistungen hinzukommen.
Damit kann sich eine abschlussorientierte Qualifizierung finanziell stärker lohnen, als viele Interessenten zunächst vermuten.
AVGS – nicht mit dem Bildungsgutschein verwechseln
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, wird häufig für Bewerbungscoachings, berufliche Orientierung, Sprachförderung oder die Vorbereitung einer Selbstständigkeit eingesetzt.
Je nach Maßnahme können auch fachliche Qualifizierungsanteile enthalten sein. Der AVGS ist aber kein zweiter Bildungsgutschein; Ziele und Voraussetzungen unterscheiden sich.
Wer arbeitslos oder arbeitssuchend ist und sich beruflich neu orientieren oder eine Selbstständigkeit vorbereiten möchte, sollte im Beratungsgespräch deshalb nach beiden Instrumenten fragen.
Förderung für Beschäftigte und Arbeitgeber
Weiterbildungsförderung gibt es nicht nur für Arbeitslose. Auch Beschäftigte können gefördert werden.
Über die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte können Unternehmen Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Qualifizierung mehr als 120 Stunden umfasst, Träger und Weiterbildung zugelassen sind und die vermittelten Kenntnisse über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Schulung hinausgehen.
Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße. Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sind besonders hohe Zuschüsse möglich; für bestimmte Beschäftigtengruppen können ebenfalls höhere Fördersätze gelten.
Praxisbeispiel
Eine kleine Hausverwaltung mit 18 Mitarbeitern möchte eine Mitarbeiterin in einer 160-stündigen Maßnahme für neue digitale Verwaltungsprozesse qualifizieren. Erfüllt die Maßnahme die Fördervoraussetzungen, können Zuschüsse zu Lehrgangskosten und gegebenenfalls auch zum weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall möglich sein.
Qualifizierungsgeld bei strukturellem Wandel
Seit 2024 gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld. Es richtet sich besonders an Unternehmen, in denen struktureller Wandel dazu führt, dass größere Teile der Belegschaft neue Kompetenzen benötigen, etwa durch Digitalisierung, Automatisierung, künstliche Intelligenz oder neue Geschäftsmodelle.
Die Lehrgangskosten selbst trägt beim Qualifizierungsgeld grundsätzlich der Arbeitgeber beziehungsweise gegebenenfalls ein anderer Kostenträger. Für einen einzelnen kurzen Fachkurs ist dieses Instrument daher nicht gedacht.
KOMPASS für Solo-Selbstständige
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige – richtet sich an Solo-Selbstständige, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, seit mindestens zwei Jahren am Markt sind und höchstens Mitarbeiter im Umfang einer Vollzeitstelle beschäftigen.
Gefördert werden individuell passende Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten können erstattet werden, maximal 4.500 Euro. Eine Förderung ist grundsätzlich einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
Rechenbeispiel KOMPASS
Aufstiegs-BAföG – nicht nur für Meister
Das Aufstiegs-BAföG kann für mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse infrage kommen. Dazu zählen beispielsweise Meister, Fachwirte, Techniker und zahlreiche andere anerkannte Aufstiegsfortbildungen.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 15.000 Euro berücksichtigt werden. Davon werden aktuell 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die übrigen 50 Prozent kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen genutzt werden.
Bei bestandener Prüfung können auf Antrag wiederum 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehensanteils für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Rechenbeispiel
In diesem vereinfachten Beispiel entspricht das einer wirtschaftlichen Entlastung von 4.500 Euro.
Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Als Leistungsnachweis kommen unter anderem mindestens 87 Punkte beziehungsweise die Durchschnittsnote 1,9 oder besser, eine erfolgreiche Platzierung in einem beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag infrage.
Über maximal drei Jahre können Weiterbildungen mit insgesamt bis zu 9.135 Euro bezuschusst werden. Bei jeder geförderten Maßnahme beträgt der Eigenanteil zehn Prozent.
Beispiel
Eine förderfähige Weiterbildung kostet 2.000 Euro. Bei einem Eigenanteil von zehn Prozent würden in diesem vereinfachten Beispiel 200 Euro selbst getragen und 1.800 Euro aus dem Stipendium finanziert.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium richtet sich dagegen an besonders leistungsfähige Berufserfahrene, die nach Berufsausbildung und Berufspraxis ein erstes Hochschulstudium aufnehmen möchten.
Für einen klassischen kurzen Sachkundelehrgang ist dieses Programm nicht gedacht.
Bildungsurlaub, Bildungszeit und Länderprogramme
Eine Förderung muss nicht immer bedeuten, dass jemand die Kursrechnung bezahlt. Auch bezahlte Zeit kann eine Förderung sein.
In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Je nach Bundesland heißt das Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung; die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich deutlich.
In Berlin besteht bei Vollzeitbeschäftigung grundsätzlich ein Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit jährlich; unter bestimmten Voraussetzungen können zehn Tage zusammengefasst werden. Der Arbeitgeber zahlt während dieser Zeit grundsätzlich das Arbeitsentgelt weiter. Die eigentlichen Lehrgangskosten trägt der Arbeitnehmer normalerweise selbst.
Förderprogramme der Bundesländer
Zusätzlich existieren regionale Programme, die sich regelmäßig verändern. Das nationale Weiterbildungsportal mein NOW enthält einen Fördernavigator, der Bundes- und Landesprogramme nach dem individuellen Profil filtert.
Weitere Förderwege in besonderen Situationen
Bei gesundheitlich bedingter beruflicher Neuorientierung können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen umfassen.
Nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit kann Neu- oder Weiterqualifizierung Teil der beruflichen Rehabilitation sein.
Ausscheidende oder ehemalige Soldatinnen und Soldaten können abhängig von Dienstzeit und persönlicher Situation bei beruflicher Bildung und Übergang ins zivile Erwerbsleben unterstützt werden.
Die oft vergessene Förderung: die Steuer
Auch wenn kein Bildungsgutschein, kein KOMPASS, kein Stipendium und kein Aufstiegs-BAföG greifen, können beruflich veranlasste Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich relevant sein.
Bei Arbeitnehmern können sie grundsätzlich Werbungskosten darstellen. Bei Selbstständigen können beruflich beziehungsweise betrieblich veranlasste Weiterbildungskosten grundsätzlich Betriebsausgaben sein.
Je nach Situation können neben Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auch Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten und bestimmte Reise- oder Unterbringungskosten relevant sein.
Beispiel Arbeitnehmer
In diesem vereinfachten Beispiel würden die wirtschaftlichen Kosten damit ungefähr 804 Euro betragen. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt unter anderem vom Einkommen, persönlichen Steuersatz und den ohnehin berücksichtigten Werbungskosten ab.
Beispiel Selbstständiger
Wirtschaftlich würde die Weiterbildung in diesem stark vereinfachten Beispiel rund 747 Euro kosten. Das ist ausdrücklich keine individuelle Steuerberechnung.
Was gilt bei der ersten Berufsausbildung?
Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses sind grundsätzlich nicht in gleicher Weise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Sie können jedoch nach § 10 Absatz 1 Nummer 7 Einkommensteuergesetz bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Bei einer späteren beruflichen Weiterbildung, Umschulung oder weiteren Ausbildung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen dagegen ein Werbungskosten- beziehungsweise Betriebsausgabenabzug möglich sein.
Der Arbeitgeber kann die Weiterbildung bezahlen
Bestimmte Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers können für Arbeitnehmer steuerfrei bleiben, insbesondere wenn sie der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen und keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.
Praxisbeispiel
Eine Mitarbeiterin einer Versicherung möchte eine Fachqualifikation im Wert von 1.500 Euro absolvieren. Statt 1.500 Euro zusätzliches Bruttogehalt zu verhandeln, kann geprüft werden, ob der Arbeitgeber die beruflich sinnvolle Weiterbildung übernimmt. Für beide Seiten kann das wirtschaftlich attraktiver sein.
Kann man Förderungen kombinieren?
Teilweise ja – aber nicht beliebig. Eine Weiterbildung darf nicht aus verschiedenen öffentlichen Programmen zu mehr als 100 Prozent finanziert werden.
Eine Arbeitnehmerin nutzt bezahlte Bildungszeit und macht selbst getragene berufliche Weiterbildungskosten zusätzlich steuerlich geltend.
Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten; steuerlich relevant ist grundsätzlich nur der tatsächlich selbst getragene Anteil.
Bei Zuschussprogrammen müssen erhaltene Förderungen berücksichtigt werden. Die konkrete Kombination sollte vor Beginn mit dem Fördergeber und bei Steuerfragen mit Steuerberater oder Finanzamt geklärt werden.
Der wichtigste Fehler: Erst buchen und danach nach Förderung fragen
Viele Förderprogramme haben eine gemeinsame Grundregel: Die Förderung muss vorher geklärt werden.
- Berufliches Ziel festlegen.
- Fördermöglichkeiten prüfen.
- Förderberatung nutzen und Antrag stellen.
- Zusage beziehungsweise Förderentscheidung abwarten.
- Erst danach verbindlich buchen oder starten, wenn das Programm dies verlangt.
Was bedeutet das für Sachkundelehrgänge?
Gerade bei beruflichen Qualifikationen für Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Darlehensvermittler, Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter lohnt sich eine individuelle Prüfung der Fördermöglichkeiten.
Können beruflich veranlasste Lehrgangskosten möglicherweise steuerlich geltend machen.
Können fachlich notwendige Weiterbildungskosten möglicherweise als Betriebsausgaben berücksichtigen.
Sollten prüfen, ob die Voraussetzungen für KOMPASS erfüllt sind.
Sollten mit der Agentur für Arbeit über passende Förderinstrumente sprechen.
Passende Sachkunde- und Prüfungsvorbereitungslehrgänge
Wenn Sie eine berufliche Qualifikation im Versicherungs-, Finanz-, Darlehens- oder Immobilienbereich planen, prüfen Sie zuerst Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten und wählen Sie anschließend den passenden Lehrgang.
§ 34d GewO § 34f GewO § 34k GewO § 34c GewO § 26a WEGFazit
Weiterbildung muss nicht zwangsläufig vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Je nach persönlicher Situation kommen ganz unterschiedliche Wege infrage.
Arbeitsuchende können über den Bildungsgutschein gefördert werden. Beschäftigte und Arbeitgeber können Zuschüsse für umfangreiche Qualifizierungen erhalten. Solo-Selbstständige sollten KOMPASS prüfen. Für anerkannte Aufstiegsfortbildungen gibt es das Aufstiegs-BAföG. Junge Fachkräfte und Berufserfahrene mit Studienwunsch sollten die jeweiligen Stipendienprogramme kennen. Bildungszeit kann bezahlte Freistellung ermöglichen. Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten können zudem steuerlich relevant sein.
Die wichtigste Erkenntnis lautet deshalb: Bevor Sie eine berufliche Weiterbildung vollständig selbst bezahlen, sollten Sie prüfen, wer sich an den Kosten beteiligen könnte.
Quellen- und Redaktionsstand
Stand des zugrunde liegenden Skripts: 10. Oktober 2026. Redaktionelle Quellen in Auswahl:
- Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein und Weiterbildungsförderung
- Bundesagentur für Arbeit – Qualifizierungsgeld
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales / ESF Plus – KOMPASS
- Bundesministerium für Bildung – Aufstiegs-BAföG
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium
- Nationales Weiterbildungsportal mein NOW – Fördernavigator
- Deutsche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- DGUV – berufliche Rehabilitation
- Bundeswehr – Berufsförderungsdienst
- Bundesfinanzministerium / Einkommensteuergesetz – steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten
