Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG oder Weiterbildung nach § 34c GewO: Was ist der Unterschied?

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG oder Weiterbildung nach § 34c GewO – Was ist der Unterschied?Zertifizierung, Gewerbeerlaubnis und Weiterbildung werden in der Praxis häufig verwechselt. Dieser Leitfaden erklärt die drei Ebenen, zeigt, wer welche Anforderungen erfüllen muss, und ordnet die seit dem 24. Juli 2026 geltende Rechtslage ein.Rechtsstand: 24. Juli 2026Wichtiger rechtlicher HinweisDieser Fachbeitragweiterlesen ⟶

Bestehensquoten für IHK-Sachkundeprüfungen – Wie viele Fragen müssen in der Sachkundeprüfung nach § 26a WEG, § 34d, § 34c, § 34k, § 34f und § 34i GewO richtig beantwortet werden?

Stand: 09.07.2026. Wichtig: Rechtlich wird meist nicht von „richtigen Antworten“, sondern von erreichbaren Punkten gesprochen. Bei Multiple-Choice-Prüfungen ist das praktisch oft ähnlich, aber maßgeblich ist die Punktebewertung. Prüfung Bestehensgrenze Besonderheit § 26a WEG Zertifizierter Verwalter mind. 50 % je schriftlichem Themenbereich und mind. 50 % mündlich Schriftlicher und mündlicher Teil müssen bestanden sein. § 34kweiterlesen ⟶