„Immobilienmakler IHK“ versus § 34c-Erlaubnis: Was ein Zertifikat bedeutet – und was nicht

Immobilienmakler IHK oder § 34c-Erlaubnis? Der UnterschiedSACHKUNDELEHRGAENGE.DE | FACHBEITRAG · IMMOBILIENMAKLER · § 34c GEWOImmobilienmakler (IHK) versus § 34c-ErlaubnisFACHBEITRAG · IMMOBILIENMAKLER · RECHTSSTAND 25. JULI 2026„Immobilienmakler IHK“ versus § 34c-Erlaubnis:Was ein Zertifikat bedeutet – und was nichtEin IHK-Zertifikat kann Fachwissen, Lernaufwand und einen bestandenen Lehrgangstest dokumentieren. Es ersetzt jedoch weder die behördliche Erlaubnis nach §weiterlesen ⟶

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026: Fällt sie weg? Aktueller Rechtsstand, Übergangsfragen und praktische Folgen seit dem 24. Juli 2026

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026 abgeschafft: Rechtsstand und Folgen Ja: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler ist seit dem 24. Juli 2026 entfallen. Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO bleibt jedoch bestehen. Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden. Für Mischbetriebe, Beschäftigte, laufende Weiterbildungszeiträume, alte Nachweise und die Werbung mit Pflichtfortbildungenweiterlesen ⟶