Weiterbildung nach § 34k GewO: Was bereits feststeht, was noch offen ist

Weiterbildung nach § 34k GewO – Was bereits feststeht und was noch offen ist Keine starre Stundenvorgabe, aber eine echte Berufspflicht: Dieser Leitfaden erklärt, wer sich weiterbilden muss, welche Lernformen anerkennungsfähig sind, wie Nachweise aussehen sollten und welche Detailfragen die Praxis noch klären muss.Rechtsstand: 24. Juli 2026Wichtiger rechtlicher HinweisDieser Beitrag stellt den allgemeinen Rechtsstand zumweiterlesen ⟶