Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026: Fällt sie weg? Aktueller Rechtsstand, Übergangsfragen und praktische Folgen seit dem 24. Juli 2026

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026 abgeschafft: Rechtsstand und Folgen Ja: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler ist seit dem 24. Juli 2026 entfallen. Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO bleibt jedoch bestehen. Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden. Für Mischbetriebe, Beschäftigte, laufende Weiterbildungszeiträume, alte Nachweise und die Werbung mit Pflichtfortbildungenweiterlesen ⟶

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG oder Weiterbildung nach § 34c GewO: Was ist der Unterschied?

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG oder Weiterbildung nach § 34c GewO – Was ist der Unterschied?Zertifizierung, Gewerbeerlaubnis und Weiterbildung werden in der Praxis häufig verwechselt. Dieser Leitfaden erklärt die drei Ebenen, zeigt, wer welche Anforderungen erfüllen muss, und ordnet die seit dem 24. Juli 2026 geltende Rechtslage ein.Rechtsstand: 24. Juli 2026Wichtiger rechtlicher HinweisDieser Fachbeitragweiterlesen ⟶