Wer braucht 15 Stunden IDD-Weiterbildung? Inhaber, Angestellte, Backoffice, Führungskräfte und gebundene Vermittler richtig einordnen

Wer braucht 15 Stunden IDD-Weiterbildung? Rollen und AusnahmenEinleitungDie Frage, wer im Versicherungsvertrieb jährlich 15 Stunden Weiterbildung benötigt, lässt sich nicht allein anhand von Stellenbezeichnungen beantworten. Ein „Backoffice-Mitarbeiter“ kann rein administrative Aufgaben erledigen – oder fachlich Tarife vergleichen, Vertragsänderungen vorbereiten und Kunden im Schadenfall steuern. Ein Vertriebsleiter kann keinen einzigen Vertrag selbst abschließen und dennoch aufgrundweiterlesen ⟶

IDD-Weiterbildung nach § 34d: Welche Maßnahmen zählen wirklich? 30 Beispiele und Grenzfälle

IDD-Weiterbildung nach § 34d: 30 anrechenbare Maßnahmen und GrenzfälleEinleitungVersicherungsvermittler und Versicherungsberater sowie unmittelbar an Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte müssen grundsätzlich 15 Zeitstunden je Kalenderjahr absolvieren. In der Praxis entsteht die größte Unsicherheit jedoch nicht bei der Stundenzahl, sondern bei der Frage: Welche konkrete Maßnahme ist tatsächlich anrechenbar?Ein Zertifikat mit der Aufschrift „IDD-konform“ genügt nichtweiterlesen ⟶