Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026: Fällt sie weg? Aktueller Rechtsstand, Übergangsfragen und praktische Folgen seit dem 24. Juli 2026

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026 abgeschafft: Rechtsstand und Folgen Ja: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler ist seit dem 24. Juli 2026 entfallen. Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO bleibt jedoch bestehen. Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden. Für Mischbetriebe, Beschäftigte, laufende Weiterbildungszeiträume, alte Nachweise und die Werbung mit Pflichtfortbildungenweiterlesen ⟶

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht Die Unterschiede verständlich erklärt – mit einem vollständigen Zahlenbeispiel

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht: Unterschiede mit ZahlenbeispielSACHKUNDELEHRGAENGE.DE | FACHBEITRAG · WEG-ABRECHNUNGPrüfungsvorbereitung § 26a WEGFACHBEITRAG · § 28 WEG · PRÜFUNG UND VERWALTUNGSPRAXISWirtschaftsplan, Jahresabrechnungund VermögensberichtDie Unterschiede verständlich erklärt – mit einem vollständigen ZahlenbeispielDrei Dokumente, drei unterschiedliche Aufgaben: Der Wirtschaftsplan steuert die künftige Finanzierung, die Jahresabrechnung ermittelt Nachschüsse oder Anpassungen nach Ablauf des Jahres, und der Vermögensberichtweiterlesen ⟶