Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026: Fällt sie weg? Aktueller Rechtsstand, Übergangsfragen und praktische Folgen seit dem 24. Juli 2026
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler 2026 abgeschafft: Rechtsstand und Folgen Ja: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler ist seit dem 24. Juli 2026 entfallen. Die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO bleibt jedoch bestehen. Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden. Für Mischbetriebe, Beschäftigte, laufende Weiterbildungszeiträume, alte Nachweise und die Werbung mit Pflichtfortbildungenweiterlesen ⟶
